Wir bei Normstahl glauben an die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Deshalb stehen wir mit unserem umfassenden Garantieprogramm hinter ihnen. Unser Engagement für Spitzenleistungen sorgt dafür, dass Sie bei jedem Kauf die Gewissheit haben, dass wir Sie absichern. Ganz gleich, ob Sie nach detaillierten Garantiebedingungen, Informationen zur Geltendmachung eines Anspruchs oder Antworten auf Ihre Fragen suchen, hier finden Sie alles, was Sie brauchen.
Wir wissen, was wir Ihnen verkaufen. Deshalb bieten wir eine 10-jährige Werksgarantie auf alle Torkomponenten, einschließlich Verschleißteile wie Rollen, Federn, Scharniere und die Toroberfläche.
Auf Normstahl-Deckensektionaltore und Normstahl-Seitensektionaltore bis zu 2 Stellplätze, die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewähren wir 10 Jahre Garantie ab Rechnungsdatum, einschließlich aller Verschleißteile. Auf Normstahl Rolltore, Schwingtore, Smart XL-Tore und Industrietore gewähren wir 2 Jahre Garantie. Auf Normstahl-Torantriebe der SPARK Serie gewähren wir 5 Jahre Garantie auf die Antriebsmechanik und 2 Jahre Garantie auf die Elektronik. Auf Normstahl Verladebrücken und Torabdichtungen erhalten Sie eine 2-jährige Garantie auf feststehende Teile, auf die Elektronik sowie auf bewegliche Teile.
Diese Garantie gilt unter Ausschluss von Transport- und Austauschkosten.
Um einen Garantieanspruch geltend machen zu können, ist die Rechtsfolge der Vertragspartner einzuhalten, die Ansprüche sind nicht abtretbar. Der Garantieanspruch ist vor Ablauf der genannten Garantiedauer gem. der Rechtsfolge über den Vertragspartner von doors and parts zum Kaufzeitpunkt per E-mail anzumelden.
E-mail an: info@normstahl.com
Die Schriftform ist obligatorisch, der Schaden ist plausibel zu beschreiben. Erfolgt die Regulierung eines Garantiefalls, verlängert oder verkürzt sich die Garantiezeit nicht. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und dies unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.
Unser Anspruch ist eine einwandfreie Lieferung unserer Produkte. Sollte es jedoch einmal vorkommen, dass Ihnen eine Lieferung beschädigt oder mit einem anderen nachweislich von uns zu vertretendem Mangel zugeht, so bitten wir Sie um Einhaltung der geltenden Reklamations-Richtlinien.
Sie können nachfolgend das Normstahl Reklamationsformular herunterladen.
doors and parts gewährt auf ihre Produkte Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Für den Umfang dieser Garantieleistung gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Auf alle Normstahl Deckensektionaltore und Seitensektionaltore bis max. 2 Stellplätze (ausgenommen Schwingtore, Rolltore, Smart XL und Industrietore), die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt doors and parts eine 10-jährige Garantie ab Rechnungsdatum (2 Jahre bei Rolltoren, Schwingtoren, Smart XL, Industrietoren und Sonderanfertigungen außerhalb der Preisliste). Diese Garantie umfasst unter generellem Ausschluss von Transport und Austauschkosten:
Produkte oder Teile davon, ausdrücklich auch Verschleißteile, die wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind, werden nach Wahl von doors and parts unentgeltlich ausgebessert oder ersetzt. Die Kosten für den Aus- und Einbau sowie Kosten einer unverlangten Rücksendung werden nicht erstattet. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir sind berechtigt, ausgetauschte Teile zurückzurufen.
Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland* eingebauten Torbeläge im endbeschichteten Originalfarbton erstreckt sich auf Haftung der Farbe sowie Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Farbänderungen, die im Lauf der Zeit auftreten können, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.
Auf Normstahl-Torantriebe der Modellreihen Magic und Spark 600 und 1000, die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt doors and parts eine 5-jährige Garantie auf die Antriebsmechanik und eine 2-jährige Garantie auf die Elektronik ab Rechnungsdatum sowie auf Hof- und Industrietorantriebe eine 2-jährige Garantie.
Auf Normstahl Verladebrücken und Torabdichtungen die in Deutschland eingebaut und/oder verwendet werden, gewährt doors and parts eine 2-jährige Garantie auf feststehende Teile, auf die Elektronik und auf bewegliche Teile ab Rechnungsdatum.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a. Schäden durch fremde Einwirkung oder Leistung, im Besonderen Montagen Dritter sowie durch nachfolgende Gewerke am Bau;
b. Schäden bzw. Veränderungen bei Holzauflagen und Verglasungen;
c. der Oberflächenschutz von Rahmenteilen, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind;
d. Farbänderungen von Toranlagen die durch erhöhte Umwelteinflüsse entstehen, sowie das Ausbleichen welche im Laufe der Zeit auftreten können;
e. Ausdehnungen des Torblattes durch Sonneneinstrahlung;
f. Transportschäden;
g. Verschleiß- und Verbrauchsteile bei Torantrieben (Glühbirnen, Sicherungen, Akku);
h. Schäden durch Überspannung;
i. Schäden durch mangelhafte bzw. nicht durchgeführte Wartung, nach Ablauf von 24 Monaten ab Kauf ist eine Wartung durch einen Fachbetrieb je nach Nutzungsgrad jährlich bzw. spätestens aller zwei Jahre nachzuweisen und erforderlich zur Geltendmachung von Garantieansprüchen;
j. Schäden durch nicht erfolgte, mangelhafte bzw. nicht sachgemäß durchgeführte Pflege sowie Reinigung der Oberfläche;
k. Schäden in Folge höherer Gewalt;
l. Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Überlastung.
Die Garantie erlischt, wenn der Käufer in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht wird. Die Rechte aus dieser Garantie beschränken sich auf Nacherfüllung oder Nachlieferung. Falls eine Produktausführung bei doors and parts nicht mehr geführt wird, bietet doors and parts ein hinsichtlich Qualität und Preis vergleichbares Ersatzprodukt an. Sollte ein vergleichbares Produkt bei doors and parts nicht oder nicht mehr zur Verfügung stehen, ist doors and parts berechtigt, alternativ für den Garantiefall eine angemessene Geldentschädigung zu leisten, deren Höhe doors and parts nach eigenem Ermessen festsetzt. Weitergehende Ansprüche kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte.
Um einen Garantieanspruch geltend machen zu können, ist die Rechtsfolge der Vertragspartner einzuhalten, die Ansprüche sind nicht abtretbar. Der Garantieanspruch ist vor Ablauf der genannten Garantiedauer gem. der Rechtsfolge über den Vertragspartner von doors and parts zum Kaufzeitpunkt per E-Mail anzumelden.
E-mail an: info@normstahl.com
Die Schriftform ist obligatorisch, der Schaden ist plausibel zu beschreiben. Erfolgt die Regulierung eines Garantiefalls, verlängert oder verkürzt sich die Garantiezeit nicht. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Garantie- und Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und dies unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.
*Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und im küstennahen Bereich unterliegen aggressiven Einflüssen und benötigen zusätzlich entsprechendem Schutz!
Hier finden Sie unser Reklamationsformular, falls Sie eine Reklamation geltend machen möchten.
Laden Sie Ihr Garantieerklärungsdokument herunter, um alle Einzelheiten zu erfahren.